Schufa-Eintrag löschen lassen

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Basierend auf Ihren Angaben haben Sie wahrscheinlich kein Recht auf Löschung. 

Bei Einträgen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung beträgt die Löschfrist 10 Jahre. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. 

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Bei Einträgen über abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren und vom Gericht veranlasste Negativeinträge beträgt die Löschfrist 3 Jahre. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. 

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Bei Einträgen wegen Anfragen zu Krediten und Kreditkonditionen beträgt die Löschfrist 1 Jahr. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. 

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