Erbrecht

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Welches Anliegen haben Sie?

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Worum handelt es sich bei Ihrem Anliegen?

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Was möchten Sie mit dem Testament machen?

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Was für ein Testament möchten Sie aufsetzten?

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Was für ein Testament möchten Sie ändern?

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Hier kann Ihnen wahrscheinlich einer unserer Partner-Anwälte für Erbrecht helfen.

Ein handschriftliches Testament wird geändert indem es neu verfasst wird. Das vorherige Testament ist dann automatisch ungültig. Wenn Sie das Testament beim Amtsgericht oder beim Notar aufbewahren lassen, dann könnten Sie es einfach zurückfordern und das neue wieder hinterlegen. 

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Ein notarielles Testament kann nicht durch handschriftliche Änderungen abgewandelt werden, sondern muss neu geschrieben und ebenfalls notariell beglaubigt werden. Das vorherige Testament ist dann automatisch ungültig. 

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Ein gemeinschaftliches Testament muss mit Zustimmung des Partners geändert werden. Eine einseitige Änderung ist nur wegen triftiger Gründe und mit Beglaubigung eines Notars möglich.

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Was für ein Testament möchten Sie widerrufen?

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Ein handschriftliches Testament kann widerrufen werden, indem es mit dem Wort "ungültig" versehen wird. Wenn Sie das Testament beim Amtsgericht oder beim Notar aufbewahren lassen, dann könnten Sie es einfach zurückfordern.

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Ein notarielles Testament kann widerrufen werden, indem es persönlich vom Amtsgericht oder Notar zurück gefordert wird. 

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Ein gemeinschaftliches Testament muss mit Zustimmung des Partners widerrufen werden. 

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Was möchten Sie mit dem Erbvertrag machen?

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Ein Erbvertrag muss mit Zustimmung des Partners geändert werden. 

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Eine Aufhebung des Erbvertrages muss mit Zustimmung des Partners passieren. Wenn Sie den Erbvertrag beim Amtsgericht oder beim Notar aufbewahren lassen, dann könnten Sie ihn einfach zurückfordern. Ein Erbvertrag kann auch durch ein Testament aufgehoben werden.

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In welchem Verhältnis stehen Sie zum Erbenden?

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Basierend auf Ihren Angeben ist leider kein Anspruch ersichtlich.
Pflichtteilsberechtigte Erben sind nur Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Sohn oder Tochter, Eltern, Enkel oder Urenkel.


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Welchen Betrag soll der Pflichtteilsberechtigte höchstens erhalten?

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Was möchten Sie vererben?

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Mehrfachauswahl möglich.

Warum möchten Sie zu Lebzeiten vererben?

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Worum geht es Ihnen?

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In welchem Verhältnis stehen Sie zum Vererbenden?

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Aufgrund Ihrer Angaben haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch.
Zur Anfechtung im Erbrecht sind nur Nachfahren berechtigt.


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Ist der Vererbende bereits gestorben?

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Aufgrund Ihrer Angaben haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch.
Eine Anfechtung ist erst nach Eintritt des Erbfalls, also nach Tod des Vererbenden möglich.


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Was ist der Grund für die Anfechtung?

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Wie lange ist es her, dass Sie Kenntnis über den Anfechtungsgrund erlangt haben?

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Aufgrund Ihrer Angaben haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch.
Eine Anfechtung ist nur ein Jahr nach Kenntnis des Anfechtungsgrund möglich. Danach ist der Anspruch verjährt.


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Was wollen Sie anfechten?

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In welchem Verhältnis stehen Sie zum Vererbenden?

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Basierend auf Ihren Angaben haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch.
Pflichtteilsberechtigte Erben sind nur Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Sohn oder Tochter, Eltern, Enkel oder Urenkel.


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Worum geht es Ihnen?

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Was bezwecken Sie genau?

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Was möchten Sie erreichen?

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Geben Sie die Anzahl der Parteien an.

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Was beinhaltet die Schenkung?

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Worum geht es Ihnen?

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Um welche Unternehmensform handelt es sich?

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Wie soll das Unternehmen übertragen werden?

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Worum handelt es sich bei Ihrem Anliegen?

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Worum geht es Ihnen?

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen bitte genauer.

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Hinweis: Dokumente können nach Absenden Ihrer Anfrage hochgeladen werden.

Möchten Sie dem Anwalt noch etwas mitteilen?

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Was möchten Sie dem Anwalt mitteilen

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